Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Volksbegehrengesetz

Von Montag, 6. bis einschließlich Montag, 13. November 2023 findet das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren statt:

Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zum Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 2. Oktober 2023 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Am Gemeindeamt Pupping können zu nachstehend angeführten Zeiträumen Eintragungen vorgenommen werden:
Montag, 6. November 2023 von 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 7. November 2023 von 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 8. November 2023 von 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 9. November 2023 von 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 10. November 
2023 von 08:00 - 16:00 Uhr
Samstag, 11. November 2023, geschlossen
Sonntag, 12. November 2023, geschlossen
Montag, 13. November 2023 von 08:00 - 18:00 Uhr

Bitte einen Lichtbildausweis mitbringen!

Hier finden Sie eine Übersicht der beim BMI registrierten Volksbegehren, für welche derzeit Unterstützungserklärungen abgegeben werden können..
Unterstützungserklärungen können auf folgende Arten abgegeben werden:
-Persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrszeiten
-Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur oder Bürgerkarte erforderlich)

Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.



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07.10.2023