Neue Unterstützung für „Essen auf Rädern“ in Pupping

Information Förderung

Die Gemeinde Pupping bietet ab sofort eine neue finanzielle Unterstützung für die Aktion „Essen auf Rädern“ an. Ziel dieser Förderung ist es, Menschen mit geringem Einkommen im Alltag zu entlasten und eine regelmäßige, warme Mahlzeit leistbarer zu machen.

Wer kann die Förderung erhalten?
Der Sozialzuschuss richtet sich an Personen,

  • die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pupping haben,
  • einen eigenen Haushalt führen und
  • einen aktuellen Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage vorlegen können.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Gemeinde gewährt einen Sozialzuschuss von 2 Euro pro Portion bei der Aktion „Essen auf Rädern“.

Wie funktioniert die Abwicklung?
Der Zuschuss wird automatisch direkt bei der monatlichen Rechnung für „Essen auf Rädern“ abgezogen. Für die Förderwerberinnen und Förderwerber entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand – die Abrechnung erfolgt direkt zwischen der Gemeinde und dem Anbieter.

Antragstellung
Für die Gewährung des Sozialzuschusses ist ein Antrag beim Gemeindeamt Pupping erforderlich. Dieser kann im Gemeindeamt abgeholt oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden. Der notwendige Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage ist jährlich vorzulegen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes Pupping gerne zur Verfügung.

Neue Unterstützung für „Essen auf Rädern“ in Pupping (145 KB) - .PDF

08.01.2026