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Im Zeitraum von 1. Jänner bis 30. Juni besteht auch heuer wieder die Möglichkeit, einen Sozialzuschuss der Gemeinde Pupping zu beantragen.
Laut Beschluss des Gemeindevorstandes am 01. Dezember 2022 wird der Sozialzuschuss 2023 einmalig auf € 75,00 für jede im Haushalt lebende Person angehoben.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt lebenden Personen die Summe folgender Netto-Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
·Alleinstehende Personen € 1.200,00·Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.800,00·Für jedes minderjährige Kind mit Familienbeihilfe € 390,00·Für die erste erwachsene Person im Haushalt € 535,00·Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt € 360,00·Freibetrag Lehrlingsentschädigung € 232,49
Bei Überschreitung der angegebenen Grenzen um max. € 50,00 wird die Hälfte der Förderung ausbezahlt.Nähere Informationen sowie das Antragsformular stehen Ihnen hier zum Download bereit.
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29.12.2022
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