Sozialzuschuss der Gemeinde Pupping

Sozialzuschuss

Die Gemeinde Pupping gewährt an sozial bedürftige GemeindebürgerInnen einen Sozialzuschuss für jede im Haushalt lebende Person. Die Höhe des Auszahlungsbetrages wurde vom Gemeinderat vom 13.03.2025 beschlossen und beträgt jährlich 75,00 Euro pro Person. 

Voraussetzungen:

  • Das Haushaltseinkommen darf den Ausgleichszulagenrichtsatz des jeweiligen Kalenderjahres nicht überschreiten.
  • Bei Überschreiten der Einkommensgrenze um max. € 50,00 wird die Hälfte des Zuschusses gewährt.
  • Zur Berechnung wird das gesamte monatliche Bruttoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen herangezogen. Einkommensnachweise wie Jahreslohnzettel des Vorjahres bzw. Lohnzettel der letzten sechs Monate, Leistungsnachweis AMS,           Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Pensionsabschnitt, Alimente, Unterhaltszahlungen, Lehrlingsentschädigungen usw. sind vorzulegen.  
  • Es muss seit mindestens 12 Monate ein Hauptwohnsitz in der Gemeinde Pupping bestehen.
  • Der Antrag samt den erforderlichen Beilagen kann bis 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres am Gemeindeamt eingebracht werden, die Auszahlung kann nur auf ein inländisches Konto erfolgen.
  • Personen, deren Aufenthalt in OÖ im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird, kann keine Beihilfe gewährt werden. Gleiches gilt auch für Personen, die eine Versorgung in Heimen (z.B. Altenheimen oder dgl.) in Anspruch nehmen.

Das Antragsformular sowie die ausführlichen Richtlinien stehen auf www.pupping.at zum Download bereit - oder Sie kommen einfach zu uns auf das Gemeindeamt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung!

 

Sozialzuschuss der Gemeinde Pupping (154 KB) - .PDF

26.03.2025