Eintragungsverfahren für Volksbegehren

Foto für Volksbegehrengesetz

Ab Montag, 15. Juni 2026 bis einschließlich Montag, 22. Juni 2026 findet das Eintragungsverfahren für folgende Volksbegehren statt:

• GRATIS Verhütung
• 
Karfreitag-Feiertag für Alle
• 
Polizei - kritischer Personalmangel
• 
Transparenz im Parlament
• 
Wahlpflicht Nationalratswahl Bundespräsidentenwahl

 Am Gemeindeamt Pupping können zu nachstehend angeführten Zeiträumen Eintragungen vorgenommen werden:

Montag, 15.06.2026 von 08:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 16.06.2026 von 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 17.06.2026 von 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 18.06.2026 von 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 19.06.2026 von 08:00 - 16:00 Uhr
Samstag, 20.06.2026, geschlossen
Sonntag, 21.06.2026, geschlossen
Montag, 22.06.2026 von 08:00 - 18:00 Uhr 

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes, den 22. Juni 2026, 20.00 Uhr, durchführen. 

Die Stimmberechtigten können in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zum Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf dem von der  Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. Die Eintragung muss nicht auf  einer Gemeinde erfolgen, sondern kann auch mittels ID Austria online getätigt werden (www.bmi.gv.at/volksbegehren). 

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 11. Mai 2026 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten!
Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für dieses Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

Unterstützungserklärungen
Unterstützungserklärungen können auf folgende Arten abgegeben werden:
· persönliche Unterschrift vor einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Parteienverkehrszeiten
· online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (ID Austria oder EU Login) 

Eine übersichtliche Tabelle zum Ablauf eines Volksbegehrens sowie alle beim BMI registrierten Volksbegehren, für die Unterstützungserklärungen abgegeben werden können, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

 

 











20.04.2026