Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gemeinde Pupping (AGB 2018)

(Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Pupping vom 09.05.2019)

Präambel

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB 2018) finden sich einerseits Bestimmungen über die den Bieter/die Bieterin treffenden Pflichten bei der Angebotserstellung und -abgabe etc. (Teil I.); andererseits ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Auftragsabwicklung ab der Zuschlagserteilung sowie die Leistungsstörungen und das Schadenersatzrecht (Teile II. und III.) normiert.

Teil I ist grundsätzlich nicht dazu bestimmt, Vertragsbestandteil zu werden.

Die Teile II. und III. finden nicht nur bei allen offenen und nicht offenen Vergabeverfahren mit und ohne Bekanntmachung Anwendung, sondern nach Maßgabe der Besonderheiten des Einzelfalles sinngemäß auch beim Verhandlungsverfahren (auch im Anschluss an einen Wettbewerb mit dem / der Wettbewerbsgewinner / Wettbewerbsgewinnerin / den Wettbewerbsgewinnern / Wettbewerbsgewinnerinnen), beim Abschluss von Rahmenvereinbarungen, beim dynamischen Beschaffungssystem, bei der elektronischen Auktion, beim wettbewerblichen Dialog und bei der Direktvergabe. In der Anlage sind die für die Anwendung der AGB 2008 wesentlichen Begriffsbestimmungen enthalten.

Materiell-rechtlich wurden die Geschäftsbedingungen an das ab 21.8.2018 geltende Bundesvergabegesetz 2018 (vgl. RV 69 BlgNR 26. GP., BGBl. I Nr. 65/2018) angepasst.

Unter folgendem Link finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Pupping zum Download:
Allgemeine_Geschäftsbedingungen_der_Gemeinde_Pupping_2019.pdf herunterladen (0.5 MB)