Eheschließungen - Beurkundung, Urkundenausstellung, Nacherfassung

Bitte mitbringen:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Geburtenbuchabschrift,
  • Staatsbürgerschaftsnachweis,
  • Heiratsurkunden von Vorehen,
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise
  • (weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein)
  • Gebühren liegen je nach Eheschließungsfall zwischen € 29,00 und € 60,00, fallweise, bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, auch darüber.
  • Gerichtsbeschluss über Ehemündigkeit für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das Gericht hat eine Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, auf ihren Antrag für ehemündig zu erklären, wenn sie für die Ehe reif erscheint und der künftige andere Ehegatte volljährig ist (männlich zwischen 18 und 19 Jahren, weiblich zwischen 15 und 16 Jahren) 
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig