Förderansuchen für Vereine

Dieses Förderansuchen ist von ALLEN Vereinen (auch Sportvereinen) zur Beantragung einer freiwilligen Beihilfe aus öffentlichen Gemeindemitteln ausschließlich bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde einzureichen. Das im Förderansuchen angeführte Berechnungsmodell ist jedoch NICHT FÜR SPORTVEREINE gültig, da in jeder Zukunftsraumgemeinde bereits eigene Richtlinien existieren.

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Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten