Heizkostenzuschuss & Sozialzuschuss

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Heizkostenzuschuss

Sozial bedürftige Menschen werden auch in der Heizperiode 2023/24 vom Land Oberösterreich wieder mit der Auszahlung eines Heizkostenzuschusses in Höhe von 200,00 Euro unterstützt.

Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2022 (je Haushalt summiert) nachfolgende Werte nicht übersteigt:

  • Einpersonenhaushalt bis 17.700 Euro
  • Mehrpersonenhaushalt bis 25.000 Euro

Die genauen Richtlinien sind unter dem Link https://www.land-oberoesterreich.gv.at/526923.htm zu finden, die Beantragung ist ab sofort bis 31. März unter dem Link https://warteraum.ooe.gv.at/?c=ooegvat&e=hkz241 möglich. 

Bei Fragen oder Problemen beim Online Antrag hilft Ihnen unser Team im Bürgerservice am Gemeindeamt gerne weiter!


Überdies gewährt die Gemeinde Pupping sozial bedürftigen GemeindebürgerInnen einen Sozialzuschuss in Höhe von € 40,00 für die erste Person sowie € 20,00 für jede weitere im Haushalt lebende Person. Der Sozialzuschuss kann bereits beantragt werden, jedoch muss aufgrund der Änderung der Richtsätze des Heizkostenzuschusses eine Überarbeitung der Richtlinien durchgeführt werden. Aus diesem Grund wird es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen. Wir sind bemüht, die Richtlinien ehestmöglich zu aktualisieren. Formulare für die Beantragung des Sozialzuschusses finden Sie unter Antrag_Sozialzuschuss_für_2024[1].pdf herunterladen (0.15 MB) zum Download oder liegen am Gemeindeamt zur Abholung bereit. 

                             

01.02.2024