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Aufgrund der Gemeinderatsbeschlüsse vom 25. Juni 2015 und vom 12. Dezember 2019 wird an Gemeindebürger, die laut nachstehenden Richtlinien anspruchsberechtigt sind, ein Sozialzuschuss in Höhe von € 40,00 für die erste Person sowie € 20,00 für jede weitere im Haushalt lebende Person gewährt.
Rechtsgrundlagen: Ein Rechtsanspruch auf den gegenständlichen Zuschuss kann aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände obliegt die Entscheidungs-befugnis dem Gemeindevorstand. Diese Richtlinien treten mit 01.01.2020 in Kraft und ersetzen die bisher gültigen Richtlinien
Sozialzuschuss (229 KB) - .PDF
03 Gemeindezeitung Mai 2024Mehr...
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