Strafregisterbescheinigung

Die Strafregisterbescheinigung wird direkt bei uns erstellt und kann sofort mitgenommen werden.  

Verwaltungsabgabe: 2,10 €
 Bundesgebühren: 2 x 14,30 €

Wenn auf der Bescheinigung angeführt ist, "dient zur Vorlage bei ..." entfallen 1 x 14,30 € Bundesgebühr und es ist ein Gesamtbetrag von 16,40 € zur entrichten!
Bei elektronischer Beantragung mit der Bürgerkarte (zB Handy-Signatur) verringert sich die Bundesgebühr auf € 8,60 und es ist somit ein Gesamtbetrag von € 10,70 fällig. 

Detaillierte Informationen finden Sie unter
https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafregister/Seite.300020.html 

Download Antragsformular:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/SB_Antragsformular4Juli_2020.pdf 
Download Beilage - Bestätigung des Dienstgebers:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/BestaetigungKJF_und_PB_DE4.pdf